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"Mehr Notar, weniger Richter".
Mit diesen Worten hat ein berühmter Jurist (Carnelutti) die wesentliche Funktion des Notars (und damit die wichtigste diesem kraft Gesetzes anvertraute Aktivität) definiert. Je besser der Notar daher seine Arbeit verrichtet – das heißt, den Willen der vertragschließenden Parteien (bzw. der Personen) ermittelt und interpretiert und die entsprechenden Klauseln gesetzmäßig und klar herausarbeitet, umso weniger besteht die Notwendigkeit, vor Gericht zu gehen (und umso geringer ist das Risiko, dass die notarielle Urkunde Ursache einer Klage wird). Und genau aus diesem Grund darf der Notar keine ausdrücklich vom Gesetz (Art. 28 Notarsgesetz) verbotenen Urkunden aufnehmen und ist verpflichtet, sich über die Identität der Parteien Gewissheit zu verschaffen (Art. 49 Notarsgesetz) und persönlich deren Willen festzustellen (Art. 47 Notarsgesetz).Es handelt sich um besonders strenge Pflichten, deren Nichteinhaltung eine zivilrechtliche bzw. eine disziplinarrechtliche Haftung (Suspendierung oder Amtsenthebung) des Notars beinhaltet, der (wegen Urkundenfälschung) zudem strafrechtlich belangt werden kann. Ein Notar ist ein Amtsträger mit der Aufgabe Rechtshandlungen unter Lebenden (d.h. Verkäufe, Tauschgeschäfte, Teilungen, Darlehen usw.) und den letzten Willen (d.h. Testamente) aufzunehmen, diesen öffentlichen Glauben zu verleihen, diese zu verwahren und von diesen Kopien, Bestätigungen (und folglich Zusammenfassungen) sowie Auszüge (d.h. Teilkopien) anzufertigen (Art. 1 Notarsgesetz).Die vom Notar ausgestellte Urkunde ist eine öffentliche Urkunde, da der Notar berechtigt ist, dieser öffentlichen Glauben zu verleihen (folglich ist dieser eine Amtsperson). Als solcher hat dieser eine besondere gesetzliche Wirksamkeit: was der Notar in der notariellen Urkunde bestätigt (Beispiel: was er den Parteien vorgelesen hat, oder was eine Person getan oder vor diesem per Unterschrift erklärt hat) stellt einen vollen Beweis dar (d.h. ist als wahr zu betrachten, auch vor dem Richter), es sei denn, es wurde ein Fälschungsdelikt festgestellt. Das Gesetz schreibt für diejenigen Urkunden und Verträge eine notarielle Urkunde vor, für die es ein höchstes Maß an Rechtmäßigkeit, Identität der Parteien und Übereinstimmung mit deren Willen vorsieht und misst diesen ein hohes Gewicht bei: - wegen deren wirtschaftlich-sozialem Inhalt oder wegen deren Komplexität (Beispiel: Verkäufe, Teilungen, Darlehen und andere Immobilienverträge, Gründungsakte von Handelsgesellschaften und Änderungen von Gesellschaftsverträgen, Gründungen von Vereinigungen, deren Ziel es ist, den Status einer juristischen Person zu erwerben usw.); - wegen der Wirkungen, die sie hinsichtlich des Personenstands einer Person mit sich bringen (Beispiel: Anerkennung eines unehelichen Kindes); - wegen des öffentlichen Interesses an einer freien Willensäußerung einer Person und deren präziser Übersetzung in die juristische Sprache (Beispiel: Testament, Schenkung).